Im Januar 2012 ist der Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih in Kraft getreten. Die Sozialpartner sind einerseits Swisstaffing, anderseits Angestellte Schweiz, KV Schweiz sowie die Gewerkschaften Unia und Syna.
Der GAV regelt die Arbeits- und Lohnbedingungen der verliehenen Arbeitnehmer, die in einem Betrieb gemäss Art. 2 dieses GAV angestellt sind.
Vorteile Temporärarbeitende
Vorteile Einsatzbetrieb
Vorteile Personaldienstleister
aveGAV Personalverleih Kurzübersicht
Weitere Informationen und Broschüren erhalten Sie von der FOXJOBS AG.