Im Januar 2012 ist der Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih in Kraft getreten. Die Sozialpartner sind einerseits Swisstaffing, anderseits Angestellte Schweiz, KV Schweiz sowie die Gewerkschaften Unia und Syna.

Der GAV regelt die Arbeits- und Lohnbedingungen der verliehenen Arbeitnehmer, die in einem Betrieb gemäss Art. 2 dieses GAV angestellt sind.

Vorteile Temporärarbeitende

  • Subventionierte Weiterbildung
  • Bessere Altersvorsorge
  • Besserer Krankentaggeld-Schutz
  • Branchenspezifische Mindestlöhne

Vorteile Einsatzbetrieb

  • Flexibilität bei Kurzeinsätzen, soziale Sicherheit bei längeren Einsätzen
  • Qualifiziertes Temporärpersonal mit mehr Ausbildungsmöglichkeiten
  • Einbezug bestehender Branchen-Regelungen
  • Reputationsgewinn

Vorteile Personaldienstleister

  • Einheitliches Regelwerk für den Personalverleih
  • Einfacheres Abrechnungsverfahren
  • Mitsprache bei der Regulierung des Personalverleihs
  • Imagesteigerung

aveGAV Personalverleih Kurzübersicht

Weitere Informationen und Broschüren erhalten Sie von der FOXJOBS AG.