Sozialversicherungen

1. Säule Alters- und Hinterlaßenenversicherung (AHV)
Die Alters- und Hinterlaßenenversicherung steht für die Rentenversicherung der Schweiz. Sie sorgt für die finanzielle Absicherung des Existenzbedarfs. Die Altersrente erhalten Frauen ab dem vollendeten 64. Altersjahr, Männer ab dem vollendeten 65. Altersjahr. Es gibt auch die Möglichkeit, bereits vor dem jeweiligen Stichtag die Rente zu erhalten. Hierzu sind bestimmten Auflagen erforderlich, zudem erfolgt in der Regel eine Kürzung der Beträge. Wird die Rente später als geplant in Anspruch genommen, wird ein Aufschlag gewährt.

Arbeitslosenversicherung (ALV)

Durch die Arbeitslosenversicherung wird das Einkommen der betroffenen Personen während Zeiten ohne Erwerb gesichert.

Nichtberufsunfallversicherung (NBU)
Der Arbeitgeber übernimmt die Betriebsunfallversicherung für den Arbeitnehmer, während der Arbeitnehmer die Nichtbetriebsunfallversicherung bezahlt.

Krankentaggeldversicherung (KTG)

Der Arbeitgeber schließt in der Regel eine Krankentagegeldversicherung für den Arbeitnehmer ab um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu gewährleisten.

2. Säule Pensionskasse
Nach einer definierten Beitragsordnung der Pensionskasse werden monatlich Beiträge durch den Arbeitgeber vom Bruttolohn abgezogen. Bei ausbezahlten 13 Monatslöhnen jedoch nur 12 Mal. Bei Arbeitnehmern unter 25 Jahren werden deutlich niedrigere Beiträge festgelegt, es werden lediglich Risiken für Invalidität und Tod abgedeckt.

  • 18 – 24 Jahre      1.6%
  • 25 – 34 Jahre      5.1%
  • 35 – 44 Jahre      6.6%
  • 45 – 54 Jahre      9.1%
  • 55 – 65 Jahre      10.6 %

Quellensteuer

Es gibt verschiedene Grundlagen zur Berechnung der Quellensteuer, welche in erster Linie vom Aufenthaltsstatus abhängig ist. Für Sie als Zuwanderer mit festem Wohnsitz in der Schweiz gilt folgende Regel:
 Erwerbseinkünfte sowie an deren Stelle tretenden Ersatzeinkünfte sind steuerpflichtig. Die Quellensteuer ähnelt im Grundsatz der deutschen Lohnsteuer, unterscheidet sich aber insoweit von ihr, dass die Steuerbelastung definitiv ist. Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen.

Das 3-Säulen System im Überblick

1. Säule
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung steht für die Rentenversicherung der Schweiz. Sie sorgt für die finanzielle Absicherung des Existenzbedarfs. Die Altersrente erhalten Frauen ab dem vollendeten 64. Altersjahr, Männer ab dem vollendeten 65. Altersjahr. Es gibt auch die Möglichkeit, bereits vor dem jeweiligen Stichtag die Rente zu erhalten. Hierzu sind bestimmten Auflagen erforderlich, zudem erfolgt in der Regel eine Kürzung der Beträge. Wird die Rente später als geplant in Anspruch genommen, wird ein Aufschlag gewährt.

2. Säule
Die zweite Säule sieht verschiedene Versicherungen für Berufstätige vor, bestehend aus:

  • obligatorische berufliche Vorsorge (siehe Pensionskasse)
  • überobligatorische berufliche Vorsorge (Zusatz von freiwilligen Zusatzleistungen für die berufliche Vorsorge)
  • obligatorische Unfallversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • freiwillige Zusatzversicherung zusätzlich zur obligatorischen Unfallversicherung (Arbeitgeber)
  • freiwillige Krankentaggeldversicherung (Arbeitgeber)

3. Säule
In der dritten Säule werden freiwillige und in der Regel steuerlich begünstigte private Vorsorgeversicherungen in Ergänzung zur 1. und 2. Säule abgebildet:

  • Gebundene Vorsorge (3a)
  • Freie Vorsorge (3b)

Möchten Sie eine freiwillige 3. Säule abschließen wird Ihnen die FOXJOBS AG gerne behilflich sein.